Nun – die Gedankenflüge im Bild wird es auch hier weiterhin geben. Auch das gelingt ohne Facebook und ist von dort nur einen Klick weit entfernt. 😉
Dieser Gedanke existiert schon länger – und vielleicht hat schon mancher, wenn er eigenwillige Behördenentscheidungen erhalten hat ähnlich gedacht. Ich hatte dieses Kopfschütteln erst heute wieder, als ich mir die Änderungen zum Batteriegesetz angesehen habe. Ein Kopfschütteln meinerseits, weil ein Gesetz eine rückwirkende Regelung trifft, die auch geahndet werden kann. Aber dazu haben sich schon Anwälte den Kopf zerbrochen und schütteln genau wie ich den Kopf. Für Shop-Betreiber, Verkäufer die Gegenstände mit Batterien in den Verkehr bringen sicher eine ganz wichtige Lektüre – aber Achtung – das Kopfschütteln bei Lesen des § 3 ist nicht ausgeschlossen 😉